Vorratsdaten- und Adressspeicherung

Am 07.10.2026 gab es eine Anhörung im Bundestag. Das Thema war ein zweiter Versuch, ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, diesmal als Adressspeicherung tituliert, durchzubringen.

Was mir aufgefallen ist: Für die technische Umsetzung sollen die Anbieter des Internets verantwortlich gemacht werden. Es würden einerseits erhebliche Zusatzinvestitionen für die Internetprovider notwendig und damit die Kosten für alle steigen.

Wichtiger aber ist das Ignorieren einer wichtigen Eigenschaft des Internets: Das Internet und die Transportwege sind unsicher und können manipuliert werden. Diese Grundfragen hat der Gutachter Danisch in seiner Stellungnahme detailliert aufgeschlüsselt. Er war leider der Einzige.

Gleichzeitig rechnet er in seinem Gutachten, nicht zum ersten Mal, mit der Richter-Gilde und den Sicherheitsbeauftragten diverser Bundesländer ab. Nicht ohne Grund. Wie auch immer, wurde ihm übel mitgespielt. Er muß sich massiv gegen den Mißbrauch des Rechtssystems durch Richter und andere nichtstaatliche Akteure zur Wehr setzen.

Die Gutachten und die Aufzeichnung sind online abrufbar. 1 Die Anhörung selbst ist sehr formal und eine langatmige Angelegenheit. Deshalb hat Herr Danisch eine Zusammenfassung seiner Wortmeldungen in einem Video zusammengeschnitten. 2

Die Art, wie schlecht vorbereitete Gesetze zur Diskussion gestellt werden, wurde mit diesem Entwurf eindrücklich demonstriert. Als hätten wir nicht schon genug von diesen schwammigen Texten, die selbst die Richter nicht mehr verstehen, geschweige denn jemand, für den die Gesetze gemacht werden: den Bürger. Die Verfassung soll uns vor der Übergriffigkeit des Staates schützen. Hoffentlich gelingt es in diesem Fall.

Fußnoten

1 https://www.bundestag.de/ausschuesse/recht-verbraucherschutz/sitzungen/1216984-1216984 ↩
2 https://www.youtube.com/watch?v=dqarMymoeFw ↩